Kosten

Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Gerichtskostengesetz (GKG) in Verbindung mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG).

In der Regel muss der Schuldner die Kosten tragen, wenn die Hauptforderung berechtigt ist und der Schuldner mit der Zahlung in Verzug ist. Die Inkassokosten fallen zusätzlich zur Hauptforderung an.

Für eine ungefähre Kalkulation der anfallenden Kosten muss der Sachverhalt, der Gegenstandswert sowie die geplanten Maßnahmen bekannt sein. Gerne können wir in einem persönlichen Gespräch die Kosten erörtern. 

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.