
Kosten
Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Gerichtskostengesetz (GKG) in Verbindung mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG).
In der Regel muss der Schuldner die Kosten tragen, wenn die Hauptforderung berechtigt ist und der Schuldner mit der Zahlung in Verzug ist. Die Inkassokosten fallen zusätzlich zur Hauptforderung an.
Für eine ungefähre Kalkulation der anfallenden Kosten muss der Sachverhalt, der Gegenstandswert sowie die geplanten Maßnahmen bekannt sein. Gerne können wir in einem persönlichen Gespräch die Kosten erörtern.
